- Haftung je Kubikmeter
- 620 €
- Aufmaß vor Ort
- ohne Berechnung
- Kleinste Buchung
- zwei Stunden
Wer am Umzugstag vor der Tür steht
Bei uns arbeiten Leute, die das Tragen gelernt haben und nicht am Vorabend über eine App zusammengesucht wurden. Das merkt man an Kleinigkeiten: daran, wie ein Schrank durch eine enge Tür geht, wie eine Waschmaschine gesichert wird, wie ein Türblatt ausgehängt und danach wieder eingesetzt wird. Wer den Griff kennt, braucht keine zusätzliche Stunde, und das schlägt bei der Abrechnung nach Zeit direkt bei Ihnen durch.
Wer das Aufmaß gemacht hat, ist am Umzugstag in aller Regel dabei. So muss niemand am Morgen erklären, was gestern schon besprochen war, und die Schätzung wird von den Leuten verantwortet, die sie einhalten müssen. Das ist der einfachste Weg, ein Angebot ehrlich zu halten.
Wagen, Werkzeug und Material
Für kurze Wege und kleine Mengen steht der Kastenwagen mit 12 Kubikmetern bereit, für ganze Haushalte der Möbelwagen mit 21 Kubikmetern samt Ladebordwand und Rampe. Decken, Gurte, Sackkarren, Tragegurte und der Montagekoffer gehören zur Ausstattung und werden nicht als Extra berechnet.
Kartons, Kleiderboxen und Packmaterial bringen wir vorher vorbei, damit Sie in Ruhe packen können, und holen das Geliehene nach dem Umzug wieder ab. Wer eigenes Material hat, nutzt es; wir verkaufen niemandem dreißig Kartons, der zwanzig braucht.
Wie ein Angebot entsteht
Am Anfang steht immer eine Menge, nicht ein Gefühl. Beim Rundgang zählen wir Räume, schätzen Kubikmeter, sehen uns Treppenhaus, Aufzug, Zuwegung und Standplatz an und fragen nach den Stücken, die Sonderarbeit machen. Daraus entsteht eine Dauer, aus der Dauer ein Betrag, und beides steht schriftlich in einem Angebot, das Sie in Ruhe lesen können.
Wir rechnen die Posten einzeln aus, statt eine runde Summe hinzuschreiben. Sie sollen sehen, was der Wagen kostet, was die Kräfte kosten, was Material und Weg kosten. Wer das getrennt sieht, kann einzelne Posten streichen, selbst packen oder selbst fahren, und die Zahl unten wird kleiner. Ein Angebot, das nur eine einzige Zeile hat, verhindert genau das.
Wofür wir haften
Für Umzüge gilt Paragraf 451e des Handelsgesetzbuchs: gehaftet wird mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für die Ausführung des Auftrags benötigt wird. Das ist die gesetzliche Grundlage, an die jeder Umzugsbetrieb in Deutschland gebunden ist, und wir nennen sie hier, weil viele erst am Schadenstag davon erfahren.
Was daraus folgt, ist praktisch: Besonders wertvolle Einzelstücke, Bargeld, Schmuck und Papiere gehören nicht in den Möbelwagen, sondern ins eigene Auto. Wer für Wertvolles mehr Deckung möchte, sollte das vor dem Termin ansprechen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden. Über die gesetzliche Haftung hinaus behaupten wir hier keine Versicherungssumme, die wir nicht belegen können.
Geht doch einmal etwas kaputt, wird es aufgenommen, statt weggeredet: Vermerk am selben Tag, Fotos, Rückmeldung ohne Wochenpause. Ein Schaden ist ärgerlich, eine Ausrede ist schlimmer.
Was wir nicht machen und warum
Wir melden keine Sperrflächen bei Behörden an, transportieren keine Konzertinstrumente, heben keine gepanzerten Schränke und arbeiten nicht mit Außenaufzügen. Für jede dieser Aufgaben braucht es Gerät, Übung und im Zweifel eine eigene Versicherung. Wer sie nebenbei mitnimmt, geht ein Risiko ein, das am Ende der Kunde trägt.
Ebenso wenig nehmen wir Aufträge an, die am Wunschtag nicht sauber zu schaffen sind. Lieber sagen wir ab oder schlagen einen anderen Tag vor, als drei Umzüge gleichzeitig anzufangen und keinen davon zu Ende zu bringen. Auf langen Strecken arbeiten wir mit denselben Partnerbetrieben, die wir kennen, weil ein Fernumzug nichts für wechselnde Gesichter ist.